ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


Hotel Mauck´sches Gut
I. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahme, Verträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Hiervon abweichende Bestimmungen, auch solche, welche den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers zu entnehmen sind, finden keine Anwendungen, außer selbige werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss

1. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet dieser dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen resultierend aus diesem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2. Unabhängig hiervon ist jeder Besteller dazu verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung überlassener Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen, als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem Beginn der Kenntnis abhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen auf Rechnungen

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel vorauslagt werden.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Im Fall des Vertragsschlusses mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet. Verbraucher ist hierbei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
5. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss, vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Sowohl die Höhe der Vorauszahlung als auch die Zahlungstermine können im Vertrag in Schriftform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
7. In begründeten Fällen, z.B. im Fall des Zahlungsrückstandes des Gastes oder der Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung der eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung beinhaltet bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Gastes eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auf bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.
9. Gegen Forderungen des Hotels kann der Gast nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung seinerseits aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Gastes (Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur in dem Fall möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag zwischen dem Hotel und dem Gast ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines solchen Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung erfolgen schriftlich.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt jedoch, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausgeübt hat.
Der Rücktritt des Gastes hat gegenüber dem Hotel schriftlich zu erfolgen.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
− bis 4 Wochen vor Anreisetermin erfolgt die Stornierung kostenfrei
− bis 2 Wochen vor Anreisetermin: 30 % des Übernachtungspreises
− bis 1 Woche vor Anreisetermin: 50 % des Übernachtungspreises
− bis 2 Tage vor Anreisetermin: 80 % des Übernachtungspreises
− Stornierung am Anreisetag: 90 % des Übernachtungspreises
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der obengenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Eine Veränderung der Buchungszeit steht einer Stornierung der kompletten Buchung gleich.
Bei vorzeitiger Abreise berechnet das Hotel dem Gast 80 % des Zimmerpreises für die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen.

Sonderbedingungen gelten bei Messe- und Eventzeiten.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern dem zwischen Gast und Hotel gem. Ziff. IV ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gasten binnen einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet hat.
2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichenlassen einer seitens des Hotels gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Weiterhin ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
− höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
− Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann hierbei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
− das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel in der Öffentlichkeit gefährden, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
− der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist
− ein Fall des Ziff. VI.3. vorliegt [verspätete Anreise]
− der Fall einer unbefugten Unter- oder Weitervermietung gem. Ziff. II.3. vorliegt
− das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, welche sich auf die Vermögensverhältnisse des Gastes und eine damit nach Vertragsabschluss und damit einhergehende wesentliche Verschlechterung selbiger beziehen, insbesondere, wenn der Gast fällige Forderung des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung anbietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen
4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich durch das Hotel schriftlich bestätigt wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung der Zimmer.
3. Gebuchte Zimmer sind von dem Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Insoweit nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht gegenüber dem Gast zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr durch den Gast geräumt zur Verfügung zu stellen. Aufgrund einer verspäteten Räumung des Zimmers kann das Hotel für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50 % des vollen Logiepreises (Listenpreises) in Rechnung, ab 18.00 Uhr wird dem Gast 90 % des vollen Logiepreises in Rechnung gestellt. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es insofern frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels, Verjährung

1. Sollten Störungen oder Mängel an der Leistung des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, Abhilfe zu schaffen. Unterlässt es der Gast schuldhaft einen Mangel dem Hotel nicht anzuzeigen, so kommt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes nicht zum Tragen.
2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
3. Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der Ziff. VII Abs. 2 und die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet das Hotel nur dann, wenn diese Schäden auf Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zuzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werks, bei arglistigem Verschweigen von Fehlern oder bei Personenschäden.
5. Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Der Schaden selbst muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel bekannt gemacht werden.
6. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine einseitige Änderung oder Ergänzung durch den Gast ist unwirksam. Zur Wahrung des in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisses genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder e-mail.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Sitz des Hotels. Sofern der Vertragspartner des Hotels keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
5. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: März 2016

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